ChirurgieZentrum Luzern
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Fusschirurgie
Hammerzehe (Krallenzehe)
Bei der Hammerzehe findet sich eine maximale Beugung im Zehenendgelenk; bei der Krallenzehe eine Überstreckung des Grundgelenks bei gebeugtem Mittel- und Zehenendgelenk. Beide Formen treten meist in Kombination mit anderen Fussdeformitäten wie Hallux valgus oder Spreizfuss auf. Hammerzehen kommen häufiger vor als Krallenzehen.
Es besteht eine Veranlagung dazu und zusätzlich gibt es Lebensgewohnheiten (z.B. das Tragen von ungeeigneten Schuhen), die die Ausbildung einer Hammerzehe oder einer Krallenzehe fördern.
Operative Therapie: Mit einer Operation kann die Fehlstellung behoben und einer erneuten Bildung einer Hammerzehe (Rezidiv) vorgebeugt werden. Dazu sind verschiedene Operationstechniken geeignet. Allen ist gemeinsam, dass die Achse der Zehe korrigiert wird und die Sehnen der neuen Situation angepasst werden müssen.
Nach der Operation wird die Zehe in den meisten Fällen für 2 Wochen fixiert; danach kann in der Regel wieder voll belastet werden.
Kontraindikation für eine operative Sanierung stellt die schlechte Durchblutung dar. Postoperativ ist meist Vollbelastung in steifer Sohle erlaubt, die Entfernung der Fäden kann nach 2 Wochen erfolgen. Als Komplikationen können Wundheilungsstörungen, Durchblutungsstörungen oder Nekrosen auftreten.